“Unwürdige Opfer” Vortrag Dr. Fauth am 28.10.25

Im Johanna-Stahl-Zentrum Würzburg referierte der Leiter des Wertheimer Projekts Stolpersteine und Publizist Dr. Dieter Fauth über ein Thema, das die Erinnerungskultur immer wieder vor schwierige Fragen stellt: Wem gebührt ein Stolperstein? Unter dem Titel „Unwürdige Opfer“ beleuchtete Fauth die Kriterien und ethischen Herausforderungen des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus.

Fauth machte gleich zu Beginn deutlich, dass Gedenken und Würdigung strikt zu trennen sind. Ein Stolperstein oder eine andere Form des Gedenkens ehre keine Lebensleistung, sondern erinnere ausschließlich an die Verfolgung, Diskriminierung oder Ermordung einer Person durch das NS-Unrechtsregime. Entscheidend sei nicht die moralische Bewertung des gesamten Lebens eines Menschen, sondern das Sichtbarmachen seiner unrechtmäßigen  Behandlung.

Anhand historischer Beispiele zeigte Fauth, wie problematisch der Umgang mit sogenannten „unwürdigen Opfern“ ist.

Fauth geht auch auf die schwierige Kategorie der sogenannten „Kriminellen“ ein, die oft Opfer einer gezielten Kriminalisierungspolitik wurden. Er plädiert für einen sensiblen Sprachgebrauch, der die NS-Begriffe in Anführungszeichen setzt und in distanzierende Formulierungen einbettet. So solle beispielsweise auf Stolpersteinen stehen: „als ‚Gewohnheitsverbrecher‘ kriminalisiert“, um das Stigma der Täter zu entlarven und nicht unbeabsichtigt zu reproduzieren.

Breiten Raum nahm die Diskussion über die „Euthanasie“-Morde ein. Fauth plädierte für ein differenziertes Gedenken, das nur dort Stolpersteine setzt, wo Mord zweifelsfrei nachweisbar ist. Ein inflationäres Erinnern, das Anstaltstote zwischen 1941 und 1945 etwa allein wegen einer erhöhten Sterblichkeitsrate im Heim einschließt, schwäche die Aussagekraft des Gedenkens.

Zum Abschluss richtete Fauth den Blick nach vorn: Eine moderne Erinnerungskultur müsse pluralistischer werden und die zunehmende Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln. Er warb dafür, auch Menschen mit Migrationshintergrund – insbesondere Muslime – in die deutsche Erinnerungskultur einzubeziehen. So könne Erinnerung nicht nur zu einem Fundament für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, sondern auch für Verständigung und Pluralismus werden.

„Erinnerungsarbeit ist keine Routine“, resümierte Fauth. „Sie verlangt Fingerspitzengefühl, historische Genauigkeit und Selbstkritik. Nur so bleibt sie glaubwürdig und lebendig.“