Homosexuelle

Homosexualität und Nationalsozialismus

Schon im Kaiserreich wurden homosexuelle Männer verfolgt und mit bis zu sechs Monaten Freiheitsentzug bestraft. Die Nationalsozialisten sahen in der Homosexualität ein “entartetes“ Verhalten, das die Leistungsfähigkeit des Staates und den männlichen Charakter des deutschen Volkes bedrohte. Man beschuldigte die Homosexuellen einen Staat im Staate zu bilden, die öffentliche Moral zu zerrütten und die Geburtenrate in Deutschland zu gefährden.

Weibliche Homosexualität war in Deutschland nicht strafbar. Trotzdem wurden lesbische Frauen überwacht, gesellschaftlich geächtet und oft wegen anderer Vergehen wie Unzucht, Erregung öffentlichen Ärgernisses usw. als „Asoziale“ verfolgt.

Beginn der Verfolgung

Durch das Gewohnheitsverbrechergesetz vom November 1933 wurden Homosexuelle praktisch den „Berufsverbrechern“ gleichgesetzt. Eine Vorstrafe reichte schon für die Sicherungsverwahrung im Gefängnis aus, bei zwei Vorstrafen war die planmäßige Überwachung durch die Kriminalpolizei erlaubt.

Nach der Ermordung des SA-Chefs Ernst Röhm am 1. Juli 1934, dessen Homosexualität man aus politischen Gründen totgeschwiegen hatte, trieb Himmler die Verfolgung homosexueller Männer massiv voran.

Ab Oktober 1934 sollten Namenslisten aller Personen, die homosexuelle Handlungen vorgenommen hatten, an die Gestapozentrale in Berlin geschickt werden. Neben der Kriminalpolizei richtete nun auch die Gestapo ihr Augenmerk auf die Homosexuellen.

Verschärfung der Strafen und Verfolgung

1935 führte die Verschärfung des Paragrafen 175 und der hinzugefügte Paragraf 175a des Strafgesetzbuches zu einem drastischen Anstieg von Urteilen gegen Homosexuelle. Jetzt standen nicht nur „beischlafähnliche Handlungen“ unter Strafe, sondern alle „unzüchtigen“ Handlungen, und sei es nur der Austausch von Blicken. Zuchthausstrafen bis zu 10 Jahren waren möglich. Nach dem Verbüßen der Strafe konnte die Gestapo die Entlassenen in Schutzhaft nehmen und in Konzentrationslager einweisen.

Die im Oktober 1936 geschaffene „Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung“ machte die Kooperation von Gestapo und Kriminalpolizei notwendig. Beide teilten sich nun die Aufgabe Daten von Betroffenen zu sammeln und auszuwerten. Überwachungen, Wohnungsdurchsuchungen und „verschärfte Vernehmungen“ waren übliche Ermittlungsmethoden um den Freundeskreis zu finden. Stundenlange Verhöre der Verhafteten führten immer wieder zur Nennung von schwulen Partnern. Besonders Strichjungen, die ins Visier der Polizei gerieten, konnten viele Männer belasten.

Der Erlass zur Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung durch die Polizei vom Dezember 1937 richtete sich neben „Asozialen“ und „Berufsverbrechern“ auch gegen Homosexuelle. Sie wurden nun planmäßig überwacht oder konnten durch Polizei und Gestapo ohne erneute Verurteilung in Vorbeugungshaft genommen werden.

Landesweite Razzien, wie die Aktion Arbeitsscheu Reich 1938, in der die Homosexuellen den „Asozialen“, vorbestraften Juden und Sinti und Roma gleichgesetzt wurden, führten zu Festnahmen durch die Gestapo und zur Schutzhaft in einem Konzentrationslager.

Auf dem Höhepunkt der Strafverfolgung zwischen 1936 und 1939 wurden etwa 30.000 Männer als Homosexuelle verurteilt.

Zu einer weiteren Intensivierung der Verfolgung kam es durch eine Verfügung Himmlers 1940. Alle Männer, die mehr als einen Partner verführt hatten, sollten gleich nach der Entlassung aus dem Gefängnis in polizeiliche Vorbeugehaft genommen und ins Konzentrationslager gebracht werden.

Davon betroffen war Ferdinand Boxhorn, langjähriger Kellner im Central Cafe in der Eichhornstraße. Schon 1935 war er in Würzburg bei einer Großrazzia gegen einen homosexuellen Freundeskreis verhaftet worden. Die 20 Männer verurteilte die Strafkammer des Landgerichtes Würzburg nach ausführlichen Verhören und ihren Geständnissen zu Gefängnisstrafen. 1940 konnte die Polizei nun Ferdinand Boxhorn ohne Verurteilung in Vorbeugehaft nehmen und ins Konzentrationslager Dachau einweisen.

Ab 1941 führte man sogar die Todesstrafe für „gefährliche Gewohnheits- und Sittlichkeitsverbrecher“ ein.

Angehörige der Polizei und SS, die homosexueller Handlungen beschuldigt wurden, konnten ab 1942 ebenso wie Angehörige der Wehrmacht dafür mit dem Tod bestraft werden.

1942 beschlossen der Justizminister und Heinrich Himmler die in Anstalten und Gefängnis untergebrachten Sicherungsverwahrten in Konzentrationslager zu bringen. Sie sollten durch Arbeit vernichtet werden. Viele Homosexuelle, die sich im Gefängnis befanden, waren von diesem Abkommen betroffen.

So auch der jüdische Weinhändler und Jurist Dr. Obermeyer aus Würzburg, der nach langjährigen Verfolgungen 1936 in einem großen Schauprozess zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilt worden war. Noch vor dem Ende seiner Haftstrafe wurde er 1942 in KZ Mauthausen gebracht, wo er ums Leben kam.

Behandlung im KZ

Wollte man homosexuelle Männer in den ersten Jahren noch umerziehen, ging es ab 1940 wie bei allen anderen KZ-Häftlingen nur noch um die Nutzung ihrer Arbeitskraft. Daneben zwang man sie zur Einwilligung in eine Kastration oder führte an ihnen medizinische Versuche durch, wie die Einpflanzung einer künstlichen Sexualdrüse, um sie zu „heilen“.

Prügelstrafe im Lagergefängnis (Aquarellzeichnung von Georg Tauber, 1945, DaA L 992/5/45111)

Da die Homosexuellen von den SS-Wachmannschaften häufig grausam misshandelt und von den Mithäftlingen verachtet wurden, war die Sterblichkeit unter ihnen sehr hoch. Von den etwa 15.000 in die Konzentrationslager Eingelieferten, kam etwa die Hälfte ums Leben.

Nach 1945

In der Bundesrepublik blieb der von den Nationalsozialisten verschärfte Paragraf 175 bis 1969 weiter bestehen, während die DDR 1950 zum alten Paragraf 175 vor 1935 zurückkehrte. Eine moralische und juristische Rehabilitierung war den Opfern auch nach 1945 wegen dieser Gesetzgebung verwehrt.

Wegen der gesellschaftlichen Ächtung und der Furcht vor neuer Strafverfolgung schwiegen die Opfer, die weiterhin als vorbestraft galten. Eine finanzielle Wiedergutmachung gestand man ihnen nicht zu. Erst 2002 rehabilitierte der Bundestag die von der NS-Justiz Verurteilten.